Krebsvorsorge
Einmal jährlich haben Sie ab dem 20.Lebensjahr den Anspruch auf die jährliche Krebsvorsorge.
Dazu gehört der sogenannte PAP Abstrich vom Muttermund, sowie das Abtasten der inneren Geschlechtsorgane und der Brust.
Die Krankenkasse zahlt nicht die Ultraschalluntersuchung der inneren Geschlechtsorgane. Diese Untersuchung ist jedoch häufig zusätzlich sinnvoll und wird von uns angeboten. Sprechen sie uns an, wir beraten sie gerne